Auf dieser Seite geht es um:
- Prozesskostenhilfe
- Beratungshilfeschein
- Rechtsschutzversicherung
- Verfahrenskostenhilfe
- Streitwert
- Verfahrenswert
- Gebührenvereinbarung
- Gerichtskosten
…kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten?
Sie werden feststellen: Sie können es!
Eins vorab: Die Gebühren für Rechtsanwälte sind gesetzlich geregelt und für jeden Anwalt gleich. Sie richten sich grundsätzlich nach dem sogenannten Streit- oder Verfahrenswert (ein Streit um 100,00 € ist entsprechend günstiger als ein Streit um 5.000,00 €). Kommt es ausschließlich zu einer Beratung, ist es üblich, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen.
Bei Beginn des Mandates erkläre ich Ihnen gern, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten des Verfahrens und damit auch die Anwaltskosten. Wenn Sie dies wünschen, nehme ich gerne mit Ihrer Versicherung Kontakt auf und überprüfe, ob diese eine Deckungszusage erteilt.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und Sie einen Anwalt nicht selbst bezahlen können, ist dies kein Grund, auf rechtliche Hilfe verzichten zu müssen:
Beratungshilfeschein
Für die anwaltliche Beratung gibt es den Beratungshilfeschein, den Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes erhalten können. Bei Ihrem Amtsgericht erhalten Sie ein Hinweisblatt, was Sie für die Bewilligung von Beratungshilfe mitbringen müssen. Wenn Sie im Beratungstermin mir einen Beratungshilfeschein vorlegen, kostet Sie die Beratung nur 15,00 €! Bitte denken Sie daran, sich den Beratungshilfeschein vor dem Termin zu besorgen.
Prozesskostenhilfe
Ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, gibt es die Möglichkeit, bei Gericht Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wenn Ihr Verfahren Erfolgsaussichten hat und Sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen, entstehen keine Gerichtskosten und meine Kosten trägt die Landeskasse – Sie haben dann nur noch das Risiko, die Kosten des gegnerischen Anwaltes tragen zu müssen. Sind Ihre Einkünfte zu hoch, kann das Gericht auch eine Ratenzahlung festsetzen.
Bei der Beantragung der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe bin ich Ihnen gern behilflich.