Auf dieser Seite geht es um:
- Schadenseratz (Arzthaftung)
- Schmerzensgeld (Arzthaftung)
- Kunstfehler
- Missglückte Behandlung
- Behandlungsfehler
- Aufklärungsfehler
- Apothekerhaftung
- Diagnosefehler
- Befunderhebungsfehler
- Geburtsschaden
Bei einer missglückten ärztlichen Behandlung kann ich für Sie Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.
Sie haben bei einer Operation gesundheitliche Probleme erlitten?
Eine Operation oder ärztliche Behandlung ist misslungen?
Sie fühlen sich von Ihrem Arzt falsch beraten oder behandelt?
Ihr Apotheker hat Ihnen die falschen Medikamente gegeben?
Als Opfer einer fehlgeschlagenen ärztlichen Behandlung oder einer missglückten Operation fühlen Sie sich als Patient oft hilflos und allein gelassen. Ich helfe Ihnen hier, zu Ihrem guten Recht zu kommen.
Bereits während meines Referendariates wurde ich am Landgericht Hannover in einer auf Arzthaftungsfragen spezialisierten Kammer des Gerichtes ausgebildet. Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich von Anfang an auch Mandate aus dem Arzthaftungs- und Patientenrecht bearbeitet.
Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sich von mir beraten! Ich kann für Sie Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.